Preise und Finanzierung

  • Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis – im Gesamtpreis für eine einzelne Kunsttherapiesitzung sind enthalten:  Meine sorgfältige Vorbereitung auf die Stunde zuhause, sämtliche jeweils nötigen Kreativmaterialien sowie deren Aufbau und Aufbereitung vor Ort (ca. 10 Minuten), meine langjährige Berufserfahrung und spezifische Fachkenntnisse durch Weiterbildungen, 45 Minuten Gestaltungszeit mit gemeinsamer Werkbetrachtung/Gespräch, sowie im Anschluss das Aufräumen und Säubern der Kreativ-Materialien (ca. 10 Minuten), die Nachbereitung und individuell ausgerichtete Dokumentation durch mich zuhause, kurze E-Mail-Korrespondenzen, kurze Telefonate, die Fahrtkosten und die nötigen steuerlichen Abgaben. Für einen Termin sollte der Klient grundsätzlich immer ca. 60 Minuten einplanen.
  • Probestunde: In einer Probestunde (45 Min kunsttherapeutische Betreuung); diese ist kostenpflichtig – 50 Euro) kann das kunsttherapeutische Angebot einmalig ganz unverbindlich einfach mal getestet werden. Danach kann vom Klienten eine 5er oder eine 10er Karte erworben oder bei Interesse des Klienten, ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen werden.
  • 5er Karte (5 X 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung): 275 Euro. Die Gebühr wird sofort, mit Kauf der Karte, fällig. Karten sind ab Kaufdatum 12 Monate lang gültig. Therapiestunden, die innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Bei den Karten sind die Termine jeweils ganz flexibel buchbar. Therapiestunden finden nicht statt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Die mit dem Klienten jeweils vereinbarten Kunsttherapiestunden werden von mir reserviert und sind daher für den Klienten verbindlich. Bei Absagen unter 24 h vor einem vereinbarten Termin muss ich diesen, unabhängig aus welchen Gründen, leider vollumfänglich in Rechnung stellen, da die ausgefallene Stunde von mir so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Sollte es mir einmal nicht möglich sein eine vereinbarte Stunde durchzuführen, biete ich selbstverständlich einen Ersatztermin an. Sollte mir dies nicht möglich sein, wird dem Klienten die Gebühr für die entfallene Stunde erstattet. 
  • 10er Karte (10 X 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung): 500 Euro. Die Gebühr wird sofort, mit Kauf der Karte, fällig. Karten sind ab Kaufdatum 12 Monate lang gültig. Therapiestunden, die innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Bei den Karten sind die Termine sind jeweils ganz flexibel buchbar. Therapiestunden finden nicht statt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Die mit dem Klienten vereinbarten Kunsttherapiestunden werden von mir reserviert und sind daher für den Klienten verbindlich.  Bei Absagen unter 24 h vor einem vereinbarten Termin muss ich diesen, unabhängig aus welchen Gründen, leider vollumfänglich in Rechnung stellen, da die ausgefallene Stunde von mir so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Sollte es mir einmal nicht möglich sein eine vereinbarte Stunde durchzuführen, biete ich selbstverständlich einen Ersatztermin an. Sollte mir dies nicht möglich sein, wird dem Klienten die Gebühr für die entfallene Stunde erstattet. 
  • Vertrag: Hier kann auf der Basis von 2 verschiedenen, zur Auswahl stehenden Modellen, ein fester Vertrag für ein Jahr vereinbart werden. Dieser stellt im Vergleich zu den Karten die günstigste Variante dar.
  • Vertrag – Modell 1: einmal pro Woche 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung, 180 Euro monatlich, fester Termin, 38 Therapiestunden pro Jahr. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Therapiestunde entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich.
  • Vertrag – Modell 2: alle 2 Wochen 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung, 90 Euro monatlich, fester Termin, 19 Therapiestunden pro Jahr. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Therapiestunde entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich.
  • Verbindlichkeit der Termine nach Vertragsabschluss: Die mit dem Klienten vereinbarten Kunsttherapiestunden werden von mir reserviert und sind daher für den Klienten verbindlich. Bei Absagen unter 24 h vor einem vereinbarten Termin muss ich diesen, unabhängig aus welchen Gründen, leider vollumfänglich in Rechnung stellen, da die ausgefallene Stunde von mir so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Sollte es mir einmal nicht möglich sein eine vereinbarte Stunde durchzuführen, biete ich selbstverständlich einen Ersatztermin an. Sollte mir dies nicht möglich sein, wird dem Klienten die Gebühr für die entfallene Stunde erstattet.
  • Vorgespräch: Die Ziele für die kunsttherapeutische Betreuung ergeben sich aus dem mit dem Klienten geführten Vorgespräch (kurzes Telefonat). Diese Ziele können in einem Zwischengespräch (nach einer gewissen Anzahl von Therapiestunden; auf Wunsch des Klienten auch mit Feedbackbogen) überprüft und neu angepasst werden.
  • Beendigung der Kunsttherapeutischen Betreuung: eine abrupte Beendigung der kunsttherapeutischen Betreuung ist aufgrund des aufgebauten therapeutischen Vertrauensverhältnisses grundsätzlich nicht sinnvoll. Eine Kündigung des Vertrags ist daher nur mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich. Bei entsprechender frühzeitiger Ankündigung seitens des Klienten, dass die Kunsttherapie auslaufen soll, plane ich dann dann für die letzte Stunde gerne eine Abschiedsstunde mit Feedbackbogen und rückblickendem Abschlussgespräch ein.
  • Finanzierungsmöglichkeit durch das Jugendamt (KJHG-Therapie): Kunsttherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann als „Eingliederungshilfe“ (nach §35a SGB VIII) oder als „Hilfe zur Erziehung“ (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) oder auch in Form eines IZL-Antrages (individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
  • Probieren Sie die Kunsttherapie gerne einmal für sich oder Ihr Kind aus und melden Sie sich oder Ihr Kind einfach mal für eine Probestunde bei mir an: Kontakt