- 4-jähriges Studium an der renommierten und staatlich anerkannten Hochschule für Kunsttherapie in Nürtingen
- Diplomabschluss mit Auszeichnung
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Mehrjährige Mitgliedschaft im Deutschen Fachverband der Kunst- und Gestaltungstherapeuten (DFKGT)
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Regelmäßiger fachspezifischer Austausch mit KollegInnen
- Engagement: Mehrjährige Mitgliedschaft im Verein Zeller Scheune e.V. (Verein zur Förderung und Ausführung von Kunst und Kultur)
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Fachspezifische Weiterbildungen
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externe Supervision
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Einhaltung der Ethikrichtlinien des DFKGT, d.h. absolute Schweigepflicht und Datenschutz sowie sorgsamer Umgang mit den Gestaltungen der Klienten
- Schriftliche Dokumentation der kunsttherapeutischen Stunden und in Einverständnis mit den Beteiligten bzw. der Angehörigen Fotografien der entstandenen Werke zur gezielten Reflexion der eigenen Arbeit
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Evaluation: Feedback-Bögen zur Auswertung der Effizienz der kunsttherapeutischen Stunden
- Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis – im Gesamtpreis für eine Kunsttherapiesitzung sind enthalten: meine sorgfältige Vorbereitung auf die Stunde, sämtliche jeweils nötigen Kreativmaterialien sowie deren Aufbau und Aufbereitung, meine langjährige Berufserfahrung und spezifische Fachkenntnisse durch Weiterbildungen, 45 Minuten Gestaltung und Bildbetrachtung/Gespräch sowie im Anschluss das Aufräumen und Säubern der Kreativmateralien, die Nachbereitung und individuell ausgerichtete Dokumentation durch mich, kurze E-Mail-Korrespondenzen, kurze Telefonate, die Fahrtkosten und die steuerlichen Abgaben. In einer Probestunde (diese ist kostenpflichtig) kann das kunsttherapeutische Angebot unverbindlich getestet werden. Ein verbindlicher Vertrag wird erst bei Interesse des Klienten bzw. der Einrichtung nach der Probestunde abgeschlossen.
- Finanzierungsmöglichkeit durch das Jugendamt (KJHG-Therapie): Kunsttherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann als „Eingliederungshilfe“ (nach §35a SGB VIII) oder als „Hilfe zur Erziehung“ (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) oder auch in Form eines IZL-Antrages (individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.