Qualitätsstandards, Preise und Finanzierung

  • 4-jähriges Studium an der renommierten und staatlich anerkannten Hochschule für Kunsttherapie in Nürtingen
  • Diplomabschluss mit Auszeichnung
  • Mehrjährige Mitgliedschaft im Deutschen Fachverband der Kunst- und Gestaltungstherapeuten (DFKGT)
  • Regelmäßiger fachspezifischer Austausch mit KollegInnen
  • Engagement: Mehrjährige Mitgliedschaft im Verein Zeller Scheune e.V. (Verein zur Förderung und Ausführung von Kunst und Kultur)
  • Fachspezifische Weiterbildungen
  • externe Supervision
  • Einhaltung der Ethikrichtlinien des DFKGT, d.h. absolute Schweigepflicht und Datenschutz sowie sorgsamer Umgang mit den Gestaltungen der Klienten
  • Schriftliche Dokumentation der kunsttherapeutischen Stunden und in Einverständnis mit den Beteiligten bzw. der Angehörigen Fotografien der entstandenen Werke zur gezielten Reflexion der eigenen Arbeit
  • Evaluation: Feedback-Bögen zur Auswertung der Effizienz der kunsttherapeutischen Stunden
  • Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis – im Gesamtpreis von 60 Euro für eine einzelne Kunsttherapiesitzung sind enthalten:  Meine sorgfältige Vorbereitung auf die Stunde, sämtliche jeweils nötigen Kreativmaterialien sowie deren Aufbau und Aufbereitung , meine langjährige Berufserfahrung und spezifische Fachkenntnisse durch Weiterbildungen, 45 Minuten Gestaltungszeit samt gemeinsamer Werkbetrachtung/Gespräch sowie im Anschluss das Aufräumen und Säubern der Kreativmateralien, die Nachbereitung und individuell ausgerichtete Dokumentation durch mich, kurze E-Mail-Korrespondenzen, kurze Telefonate, die Fahrtkosten und die steuerlichen Abgaben. 
  • Probestunde: In einer Probestunde (45 Min; diese ist kostenpflichtig – 50 Euro) kann das kunsttherapeutische Angebot unverbindlich getestet werden. Danach kann vom Klienten eine 5er oder eine 10er Karte erworben oder bei Interesse des Klienten, ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen werden. 
  • 5er Karte (5 X 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung): 275 Euro. Die Gebühr wird sofort, mit Kauf der Karte, fällig. Karten sind ab Kaufdatum 12 Monate lang gültig. Therapiestunden, die innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Die Therapiestunde findet nicht statt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg.
  • 10er Karte (10 X 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung): 500 Euro. Die Gebühr wird sofort, mit Kauf der Karte, fällig. Karten sind ab Kaufdatum 12 Monate lang gültig. Therapiestunden, die innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Die Therapiestunde findet nicht statt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg.
  • Vertrag: Hier kann auf der Basis von 3 verschiedenen, zur Auswahl stehenden Modellen, ein fester Vertrag vereinbart werden. Dieser stellt im Vergleich zu den Karten die günstigste Variante dar.
  • Vertrag – Modell 1: einmal pro Woche 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung, 180 Euro monatlich, fester Termin, 38 Therapiestunden pro Jahr. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Therapiestunde entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich.
  • Vertrag – Modell 2: alle 2 Wochen 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung, 100 Euro monatlich, fester Termin, 19 Therapiestunden pro Jahr. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Therapiestunde entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich.
  • Vertrag – Modell 3: einmal pro Monat 45 Min. kunsttherapeutische Betreuung, 55 Euro monatlich, fester Termin, 9 Therapiestunden pro Jahr. Die Gebühr wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Therapiestunde entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende möglich.
  • Verbindlichkeit der Termine nach Vertragsabschluss:  Die mit dem Klienten vereinbarten Kunsttherapiestunden werden von mir reserviert und sind daher für den Klienten verbindlich.  Bei Absagen unter 24 h vor einem vereinbarten Termin muss ich diesen, unabhängig aus welchen Gründen, leider vollumfänglich in Rechnung stellen, da die ausgefallene Stunde von mir so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Sollte es mir einmal nicht möglich sein eine vereinbarte Stunde durchzuführen, biete ich selbstverständlich einen Ersatztermin an. Sollte mir dies nicht möglich sein, wird dem Klienten die Gebühr für die entfallene Stunde erstattet. 

  • Finanzierungsmöglichkeit durch das Jugendamt (KJHG-Therapie): Kunsttherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann als „Eingliederungshilfe“ (nach §35a SGB VIII) oder als „Hilfe zur Erziehung“ (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) oder auch in Form eines IZL-Antrages (individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.